Abstract
Lutz Bergemann versucht in seinem Beitrag »Ethische Probleme im Gesundheitswesen und Konzepte von Vulnerabilität«, die medizinische Versorgungspraxis umfassender als es bisher in der Forschung geschehen ist, als Anwendungsraum für Menschenrechte zu erschließen. Er fundiert zu diesem Zweck Vulnerabilität in der Leiblichkeit des Menschen, die neuphänomenologisch als universelles und unhintergehbares Kommunikationsmedium des Menschen mit seiner Umwelt verstanden und würdespezifisch als vielschichtige Erlebenssphäre des sense of dignity ausgelegt wird. Im Anschluss daran werden die weitreichenden normativen Implikationen dieser anthropologischen Begründung und Legitimation des Menschenrechtsansatzes im Gesundheitswesen praxisorientiert mit Blick auf eine personenorientierte, selbstbestimmungsfördernde Versorgung anhand verschiedener Anwendungsbeispiele expliziert.
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