Abstract
Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit der geplanten Aufnahme eines Grundsatzes der Nichtdiskriminierung in den Gemeinsamen Referenzrahmen für Europäisches Vertragsrecht. Anker und Ausgangspunkt für die Frage nach dessen möglicher Ausgestaltung soll neben den Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Gemeinschaft sowie den Acquis Principles (ACQP) das entsprechende Kapitel des Anfang 2008 erschienenen Draft Common Frame of Reference (DCFR) sein. Als akademischer Entwurf stellt der DCFR die maßgebliche Vorarbeit auf dem Weg zu einem zukünftigen ?politischen“ Gemeinsamen Referenzrahmen dar, den die Europäische Kommission bis zum Jahre 2009 erarbeiten möchte; er nimmt Nichtdiskriminierung als grundlegendes Prinzip des europäischen Privatrechts auf und sieht vor, den Grundsatz als vertragliche Pflicht, nicht zu diskriminieren sowie in Bestimmungen zu deren Durchsetzung (Rechtsbehelfe,Beweislast) zu konkretisieren
Die Arbeiten am Gemeinsamen Referenzrahmen sollen den Weg weisen zu einem Europäischen Vertragsrecht, welches sich für die Zukunft als eigenes Rechtsgebiet etabliert.Unter den Begriff europäisches Vertragsrecht können jedoch bis dato allgemein die vertragsrechtlich relevanten Normen und Regelungen gefasst werden, die sich aus den von der Europäischen Kommission für den Gemeinsamen Referenzrahmen genannten Basisquellen – den geltenden nationalen Rechtsordnungen sowie dem vorhandenen EG–Besitzstand – ergeben. Vor diesem Hintergrund stellt der Beitrag umfassend die Entwicklung des Diskriminierungsschutzes im Europarecht und insbesondere im europäischen Vertragsrecht dar, die im ?politischen“ Common Frame of Reference einen weiteren Hochpunkt erfahren könnte
Publisher
Kluwer Law International BV
Cited by
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