1. E. Börnstein, Ber. Dtsch. Chem. Ges. 1914, 47, 2395-2404.
2. Anon., Angew. Chem. 1941, 54, 139.
3. In der im Archiv der Biologischen Bundesanstalt in Braunschweig, der Rechtsnachfolgerin der Biologischen Reichsanstalt, vorhandenen Personalakte Houbens, wird angegeben, dass er auf Grund des §6 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums entlassen wurde. Dieser Paragraph war zur ”Vereinfachung der Verwaltung“ eingeführt worden. Ob seine Anwendung auf Houben etwas mit einer Auseinandersetzung über wissenschaftliche Fragen zu tun hatte, die in Form einer Dienstaufsichtsbeschwerde bis an den Reichsminister für Ernährung Landwirtschaft ging, lässt sich nicht mehr feststellen. Explizit auf die Entfernung jüdischer Mitarbeiter aus dem Beamtenverhältnis bezieht sich §3 des Gesetzes. Wir danken Gerlinde Nachtigall (Biologische Bundesanstalt) für diese Hinweise.
4. Eine ausführliche Version des Aufsatzes unter: H. Hopf, F. Shortt de Hernandez, T. Weyl, J. Houben und ihr Handbuch, www.thieme-chemistry.com/houben-weyl-centenary/100-years-weyl-houben-and-their-handbook.html
5. www.ub.hu-berlin.de/bibliothek/ sammlungen/portraet/