1. Es sei gestattet, hier auf einen Umstand hinzuweisen, der, wenn er bei den calorimetrischen Bestimmungen nicht beachtet wird, leicht zu groben Täuschungen führen kann. Durch Regulirung der Temperatur des Wassermantels hält man die Temperatur der das Calorimetergefäss umhüllenden Luftschicht möglichst genau zwischen 17° und 18° und legt die Anfangstemperatur des Calorimeterwassers um etwa einen Grad tiefer als die der Luftschicht, also zu etwa 16°. Arbeitet man im Sommer bei hoher Aussentemperatur und ist die Luft reich an Wasserdampf, so kann es sich leicht ereignen, dass eine Condensation von Wasserdampf an den Wandungen des Calorimeters erfolgt. Ein Calorimetergefäss von 2 Lit. Wasserinhalt hat eine der Einwirkung der Luft ausgesetzte Fläche von etwa 1063 Quadratcm. Schlägt sich auf dieser Fläche nur 1 Grm. Thau, der also eine Schicht von nicht ganz 0,01 Mm. Höhe bildet, nieder, so werden dem Gefäss dadurch mehr als 600 cal. zugeführt und um ebensoviel wird der scheinbare Wärmewerth der Verbindung zu hoch gefunden werden. Es sollte daher die Beobachtung des Psychrometers nicht ausser Acht gelassen und die calorimetrische Untersuchung nur dann vorgenommen werden, wenn der Thaupunkt der Atmosphäre um mehrere Grade unter der Anfangstemperatur liegt. Im Winter ist dies leicht zu erreichen, während des Sommers kann man aber zu längerer Unterbrechung der Arbeiten hierdurch gezwungen werden.
2. C = 94 Cal., H2 = 69 Cal.
3. In der vorigen Abhandlung (Bd. 34, 319)
4. sind irrthümlich, einer Angabe von Kolbe folgend (Kl. Lehrbuch S.467), Carvacrol und Thymol als Isopropylverbindungen bezeichnet, während sie Normalpropyl enthalten. Indem dies hiermit berichtigt wird, ist zugleich der Schlusssatz der Abhandlung S. 327 zu streichen.
5. Abhandlung X, 34, 326.