1. Wie also im Triamino‐triphenylmethanchlorid das Chlor weder zum Kohlenstoff gehört — im Sinne der Formulierung von Rosenstiehl — noch zum Stickstoff — im Sinne der chinoiden Formulierung sondern sowohl zum Kohlenstoff wie zum Stickstoff im Sinne der Formulierung von H. Kauffmann so steht auch das Chlor des Hämins sowohl zum Eisen wie zum Stickstoff in Beziehungen.
2. Auch 0.2‐prozentige Natronlauge ist ohne jede Wirkung insbesondere wird kein Chlor herausgenommen; erst heiße 1‐prozentige Natronlauge löst wobei Verseifung und Abspaltung von Chlor eintritt.