1. Zur Darstellung gechlorter Anthrachinone und Anthracene
2. Anmeldung Klasse120 F. 35515 ausgelegt 9. März1914.
3. Zweckmäßig verfährt man nach folgender Vorschrift: 10 g gechlorte Anthrachinone 40 g Zinkstaub 120 ccm 20‐prozentiges wäßriges Ammoniak 80 ccm Wasser werden im Wasserbade bei 85–90° etwa 6 Stunden bis zur Entfärbung erhitzt.