1. Siehe den Tagungsbericht in Heft 9 d. J. von „Fette und Seifen”︁ S.163.
2. Hierzu schrieb Herr Prof. Vesely Prag an den Berichterstatter: „In der Vorschrift der deutschen Kommission zu der Petroläther‐Methode heißt es daß man zum Schluß das Unverseifbare so lange trocknet bis die Gewichtsabnahme von der vorherigen Wägung nicht 0 1% überschreitet. Bei einem Gehalt von 1% Unverseifbarem im Fett wiegt das erstere bloß 0 05 g und 1% davon macht bloß 0 00005 g aus. Es wäre wohl angebracht anstatt 0 1% die zulässige Gewichtsabnahme auf 0 0005 g festzusetzen. Im letzten Absatz derselben Vorschrift spricht die deutsche Kommission von unverseifbaren Bestandteilen der Fette welche leicht flüchtig sind. Nun besteht die Frage ob solche leicht flüchtigen Stoffe überhaupt zum Unverseifbarem gerechnet werden sollen. Es sollte vielmehr die Definition des Unverseifbaren die Bedingung enthalten daß dasselbe bei 100° nicht flüchtig ist. Jedenfalls wäre es angezeigt diese Frage in der Internationalen Kommission zur Diskussion zu bringen.”︁