1. Berichtigungen zu jener Ahhandlung. S. 203 Z. 9 v. u. lies Glasplatte l.
2. In §. 8 ist die S. 591 Z. 5 v. u. eingeführte Grösse s irrthümlich als Halbmesser eines Moleküls bezeichnet worden, während sie den Abstand der Mittelpunkte zweier Theilchen beim Zusammenstosse, also, wenn keine Wirkungssphäre angenommen wird, den Durchmesser eines Theilchens darstellt.