Abstract
AbstractBestimmte Kriterien helfen zu beurteilen, ob eine Einstufung als Gefahrstoff auf soliden Grundlagen beruht sowie ob sich Inhalieren und Bioverfügbarkeit der Substanz ausschließen lassen. Schulversuche sind robust zulässig, wenn alle dabei verwendeten Stoffe nicht von Tätigkeitsverboten betroffen sein können, weil sie nicht bioverfügbar sind.
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