Abstract
Das neue bayerische Polizeigesetz betritt im Hinblick auf den Einsatz von Polizeidrohnen juristisches Neuland. Hochkomplexe juristische Tatbestände ermöglichen es der bayerischen Polizei in Zukunft, nicht nur öffentliche Veranstaltungen oder Ansammlungen auf großen bzw. unübersichtlichen Örtlichkeiten zu überwachen, sondern auch ganz gezielt potenzielle Gefährder zu identifizieren. Hinzu kommt, dass der Drohneneinsatz über polizeirelevanten „Hotspots“ wie Rotlichtbezirken, Hauptbahnhöfen aber auch Asylbewerbertreffpunkten unter dem Aspekt der Abwehr des neu konzipierten Tatbestandes der „drohenden Gefahr“ ermöglicht wird.
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1. Das Auge des Himmels;Unbemannte Luftfahrtsysteme;2024