Author:
Wiegand Anna-Lena,Fromm Nadin
Abstract
Die in Deutschland im Jahr 2011 gesetzlich eingeführte elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) bietet die technische Voraussetzung zur Überwachung entlassener Straftäter*innen mit negativer Legalprognose. Dies betrifft insbesondere Sexualstraftäter*innen und betont den Ausnahmecharakter der EAÜ als ultima ratio in Deutschland. Das Bundesland Hessen als Pionier der elektronischen Überwachung in Deutschland setzte in der Vergangenheit institutionelle Maßstäbe für die bundesweite Implementation. Bei der praktischen Umsetzung sind Akteur*innen verschiedener Behörden beteiligt, die bei sog. Fallkonferenzen über den EAÜ-Einsatz entscheiden. Die Fallkonferenzen wurden erst mit der Einführung der EAÜ ins strafrechtliche SanktionssystemDeutschland initialisiert. Sie sind ein innovatives, bisher wenig erforschtes Instrument einer ressortübergreifenden Verwaltungskoordination. Im vorliegenden Beitrag werden auf Basis von Interviews mit Expert*innen einer exklusiv besetzten Stichprobe sowie mit Hilfe des akteurzentrierten Institutionalismus die Bedeutung der Fallkonferenzen für die erfolgreiche Koordination der EAÜ exploriert.
Publisher
Verlag Barbara Budrich GmbH
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