Affiliation:
1. Technische Universität Braunschweig
2. Stiftung Universität Hildesheim
Abstract
Zusammenfassung. Theoretischer Hintergrund: In der Forschung zu Stigmatisierungen von psychisch erkrankten Personen wurde festgestellt, dass auch professionelle Helferinnen und Helfer Vorurteile angeben. Zudem existieren zahlreiche Untersuchungen, die zeigen, dass viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Anwendung konfrontativer Interventionen vermeiden. Fragestellung: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und – psychotherapeuten (KJPT) wurde eine von vier verschiedenen Fallvignetten vorgelegt und es sollte untersucht werden, inwieweit die Behandlungsbereitschaft und die emotionalen Reaktionen auf den beschriebenen Patienten in Abhängigkeit von der Verantwortungszuschreibung für die Beschwerden variieren. Die Therapeutinnen und Therapeuten wurden ebenfalls gebeten, Interventionen anzugeben, die sie während einer Behandlung durchführen würden. Methodik: Zusammen mit der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen wurden von Mai 2016 – Juni 2016 eine von vier verschiedenen Fallvignetten sowie ein Fragebogen an 841 KJPT versendet. Ergebnisse: 77 KJPT (9.16 %) beantworteten den Fragebogen. Trotz unterschiedlicher Verantwortungszuschreibung variierte die Behandlungsbereitschaft zwischen den vier Gruppen nicht. Von den vorgeschlagenen Interventionen würde die Konfrontation mit „hot spots“ am seltensten angewendet werden. Schlussfolgerungen: Therapeutinnen und Therapeuten sind generell bereit, Patientinnen und Patienten mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung zu behandeln, auch wenn sie die Patientinnen und Patienten als verantwortlich für ihre Beschwerden ansehen. Die Ergebnisse legen nahe, dass eine leitlinienkonforme Behandlung selten durchgeführt werden würde.