Affiliation:
1. Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim
2. Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters, Universität zu Köln
Abstract
Zusammenfassung. Verhaltenstherapie ist eines der psychotherapeutischen Verfahren, für die das deutsche Sozialversicherungssystem aufkommt. Deutsches Recht sieht einen speziellen Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vor. Aus Gründen der Qualitätskontrolle müssen Anträge auf Psychotherapie ein Gutachterverfahren durchlaufen. Es betrifft strukturelle Bedingungen der Therapie. Pilotstudien für Überprüfung der Prozess- und Ergebnisqualität sind im Gang. Qualitätsmanagement ist in privaten psychotherapeutischen Praxen rechtlich gefordert. Leitlinien mit evidenzbasierten Regeln für die Therapie wurden von Kinderpsychiatern und Klinischen Psychologen formuliert. Informationen über die Inanspruchnahme von Verhaltenstherapie sind rar, aber durch die Analyse solcher Anträge untersuchbar. Ähnlich grob sind die Informationen über das Spektrum der Behandelten und darüber, wie weit Diagnosen durch die gegebenen Symptome gerechtfertigt sind. Erhebliche Anstrengungen sind notwendig, um Vorgehensweisen für Prozess- und Ergebnisqualität zu etablieren.
Subject
Psychiatry and Mental health,Developmental and Educational Psychology,Pediatrics, Perinatology and Child Health
Cited by
4 articles.
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