1. Auf dieser Basis wurden zwischen Bund, L�ndern und Gemeinden zwei Vereinbarungen abgeschlossen: i. die "Vereinbarung �ber einen Konsultationsmechanismus" (BGBl I 35/1999), die Regelungen �ber die Kostentragung der Gebietsk�rperschaften mit entsprechenden;Stabilit�tspakt Zu Schlie�en;Informations-und Konsultationspflichten enth�lt
2. Kramer (2004) bem�ngelt, dass die �sterreichische Finanzverfassung in keinem konsistenten Zusammenhang zur Aufgabenzuordnung des Kompetenzkatalogs steht: Der Bund verf�ge �ber eine hohe Koordinationskompetenz, wodurch die M�glichkeiten der L�nder und Gemeinden eingeschr�nkt w�rden, regionale und lokale Ausgabenpr�ferenzen mit den Finanzierungsquellen abzustimmen. Dies verletze den Grundsatz der fiskalischen �quivalenz. Im �sterreich-Konvent wurde daher vorgeschlagen, auf den einzelnen staatlichen Ebenen die Aufgaben-, Ausgaben-und Einnahmenverantwortung zusammenzuf�hren;Im �sterreichischen Verfassungskonvent widmete sich ein eigener Ausschuss 10 der "Finanzverfassung", um Kritikpunkten an der gegenw�rtigen �sterreichischen Finanzverfassung zu begegnen und einen konsensualen Ausgleich zwischen den wichtigsten Interessengruppen herbeizuf�hren. Im Hinblick auf die Beziehungen zwischen den Gebietsk�rperschaften sind insbesondere folgende Punkte zu erw�hnen (vgl. Handler ? Schratzenstaller,2005