1. Zu Verurteilungen Russlands wegen der Verletzung der Mitwirkungspflicht nach Art. 38 EMRK vgl. z.B. EGMR, Georgia v. Russia (I);Zu dieser Pflicht schon oben III.4,2014
2. Anguchov and Gladkov v. Russia (App. Nos. 11157/04 and 15162/05) f�r teilweise nicht umsetzbar, weil mit der Verfassung unvereinbar, erkl�rt wurde. Gleiches stellte das Urteil v. 19;Von dieser Kompetenz hat der russische Verfassungsgerichtshof auch bereits Gebraucht gemacht, vgl. das Urteil v. 19,2013