Affiliation:
1. Institut für Psychologie , Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg , Nägelsbachstr. 49c , Erlangen Germany
2. Institute of Criminology , University of Cambridge , Sidgwick Avenue , Cambridge (UK); Institut für Psychologie , Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg , Bismarckstr. 6 , Erlangen United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland Germany
Abstract
Zusammenfassung
Zur Beurteilung des Behandlungserfolgs im Strafvollzug ist die Rückfälligkeit das zentrale Erfolgskriterium. Die Schwere der Rückfälle wird dabei oft nicht berücksichtigt, obgleich eine verringerte Rückfallschwere bzw. Opferschädigung als weiterer Indikator für eine erfolgreiche Behandlung betrachtet werden kann. In der vorliegenden Arbeit wird ein objektives Instrument zur Erfassung der Deliktschwere vorgestellt, das auf den gesetzlich vorgegebenen Strafrahmen basiert. Dieser Ansatz wird an einer Stichprobe von N = 682 Sexualstraftätern durch die Auswertung von Bundeszentralregisterauszügen erprobt, wobei die Rückfallschwere als maximales Schweregewicht aller Rückfalldelikte definiert wird. Ein Zusammenhang von r = .59 zwischen der aus den Strafrahmen abgeleiteten Rückfallschwere und einem dichotomen Kriterium, das die Schwere eines Rückfalls von einer Verurteilung zu mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Unterbringung nach §§ 63, 64, 66 StGB abhängig macht, spricht für die konvergente Validität des Ansatzes. Insbesondere für Probandenmerkmale, die mit gewalttätigem Verhalten assoziiert sind, zeigten sich signifikante Zusammenhänge mit der Rückfallschwere, was die Annahme unterstützt, dass die relative Schwere von Delikten mit dem vorliegenden Ansatz adäquat abgebildet wird. Weitere signifikante Zusammenhänge mit dem Lebensalter zum Zeitpunkt der Entlassung oder der früheren Inhaftierung stehen im Einklang mit bisherigen Erkenntnissen. Analysen zur Rückfallschwere, wie beispielsweise der Vergleich von Behandlungs- und Kontrollgruppen, müssen auf die Teilstichproben der Rückfälligen beschränkt bleiben, um gegenüber herkömmlichen binären Kriterien einen zusätzlichen Erkenntnisgewinn zu erbringen. Die Anwendung des strafrahmenorientierten Ansatzes erwies sich als praktikabel, und die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit unterstützen seine Anwendung in Evaluationsstudien als Ergänzung zu dichotomen Rückfallkriterien.
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