Tierschutzrelevante Straftaten – na und? Eine Analyse der Sanktionspraxis vor dem Hintergrund, der Mensch-Tier-Beziehung beteiligter Personen, leidtragender Tiere und anzeigender Instanzen

Author:

Benner Lea1,Best Dominik2,Büttner Kathrin3,Krämer Stephanie1

Affiliation:

1. Professur für Versuchstierkunde und Tierschutz mit dem Schwerpunkt Refinement nach dem 3R-Prinzip, Klinikum Veterinärmedizin Justus-Liebig-Universität Gießen , Frankfurter Straße 110, 35392 Gießen Germany

2. Amtsgericht Marburg , Universitätsstraße 48, 35037 Marburg Germany

3. AG Biomathematik und Datenverarbeitung, Justus-Liebig-Universität Gießen , Fachbereich Veterinärmedizin, Frankfurter Straße 95, 35392 Gießen Germany

Abstract

Zusammenfassung Seit der Neufassung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) im Jahr 1972 steht der ethische Tierschutz im Mittelpunkt und Tiere sind um ihrer selbst willen geschützt (Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode 1971). Die strafrechtliche Anerkennung der geschützten Interessen stellt § 17 TierSchG dar, welcher das Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund (§ 17 Nr. 1 TierSchG), das Zufügen aus Rohheit (§ 17 Nr. 2 a TierSchG) und von länger anhaltenden oder sich wiederholenden (§ 17Nr. 2 b TierSchG) erheblichen Schmerzen oder Leiden pönalisiert.Die Sanktionspraxis gem. § 17 TierSchG wurde anhand der Strafverfolgungsstatistik von 2002 bis 2018 sowie Akten bei der Staatsanwaltschaft Gießen aus 2016 und 2018 untersucht. Dabei wurde ein Augenmerk auf tatbegehende bzw. verdächtige Personen, die Art der tierschutzrelevanten Handlung und betroffene Tierarten, anzeigende Instanzen, Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht und TierSchG nach Höhe der Geldstrafen und Verwarnungen mit Strafvorbehalt gem. § 59 StGB gelegt.Dabei wurde festgestellt, dass Personen, die tierschutzrelevante Handlungen begehen, einen niedrigen ökonomischen Status haben, im Schnitt älter sind als tatbegehende Personen insgesamt und häufiger Frauen als insgesamt an diesen Straftaten beteiligt sind. Des Weiteren sind Hunde am häufigsten von tierschutzrelevanten Ermittlungsverfahren betroffen und es besteht ein signifikanter Zusammenhang zwischen dieser Tierart und Misshandlungstaten. Am häufigsten werden Anzeigen von Privatpersonen gestellt, resultierende Verfahren werden jedoch nicht signifikant häufiger eingestellt.Diese Erkenntnisse sind nicht nur bedeutend für den tierschutzrechtlichen Vollzug, sondern auch die Mensch-Tier-Beziehung, die eine gesamtgesellschaftliche Betrachtung der Sanktionspraxis vor dem Hintergrund des Art. 20 a GG begründet. Es bleibt zu hoffen, dass das Staatsziel Tierschutz zukünftig umfassende Umsetzung erfährt und Entscheidungen und Abwägungsprozesse in dubio pro animale (Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. 2009) ausfallen.

Publisher

Walter de Gruyter GmbH

Subject

Law

Reference90 articles.

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