Abstract
Zusammenfassung
Sieht man es im Vergleich zu den anglo-amerikanischen Rechtssystemen, dann unterscheiden sich das materielle und das Prozeßrecht der Bundesrepublik Deutschland und der Niederlande nur wenig voneinander. Beide haben mit der Kodifizierung im 19. Jahrhundert wesentliche Elemente gemeinsam, beide haben gleichartigen Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der akademischen Rechtswissenschaften. Dennoch ergeben sich erstaunliche, bislang nur teilweise erklärte Unterschiede in der praktischen Handhabung. Dies soll anhand dreier Ansätze verdeutlicht werden:
1. durch einen Vergleich von Indikatoren der Prozeßhäufigkeiten auf verschiedenen Rechtsgebieten,
2. durch einen Vergleich der Professionen beider Länder, dabei insbesondere der Stellung der Anwaltschaft und des Einflusses der Obrigkeit auf die Rechtsfakultäten,
3. durch Fallstudien zur Handhabung des Rechts, insbesondere bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität und der Reaktion auf Hausbesetzungen 1970-1982.
Die Befunde der zweiten und dritten Untersuchungsebene ergeben dabei eine Erklärung für die Unterschiede der unter 1) gefundenen Diskrepanzen. Zusammen bilden sie einen Ansatz für einen soziologischen Rechtsvergleich, der auch im Kontext von Mehrländervergleichen methodologisch zu bewältigen ist.
Cited by
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1. Cultural patterns of disputing behaviour?;Zeitschrift für Rechtssoziologie;2023-05-31
2. Nachruf auf Erhard Blankenburg (1938–2018);Zeitschrift für Rechtssoziologie;2018-05-20
3. Systems Theory and Puzzles of Legal Culture;Archiwum Filozofii Prawa i Filozofii Społecznej;2012-03-20
4. Is There a Modern Legal Culture?;Ratio Juris;1994-07