Abstract
Zusammenfassung
Der Entscheidungsbegriff kann am besten von einem Handlungsbegriff ausgehend definiert werden, der die Frage der Zurechnung einer Selektion in den Mittelpunkt stellt. Die Entscheidung ist dann ein Spezialfall einer Handlung in Form einer dem Handelnden zurechenbaren relationalen Thematisierung der Selektion seines Handelns. Wenn man so optiert, müssen die klassischen Annahmen der Entscheidungstheorie überdacht werden. Im Zentrum des Interesses stehen die Entscheidungssituation und mit ihr der Begriff der Komplexität aufgrund der Kontingenz des Entscheidens. Entsprechend muss der Begriff der Rationalität neu gefasst werden, der nun über die Frage der Berücksichtigung von Entscheidungsbeschränkungen bestimmt wird. Daran schließen sich weitere Fragen an: die nach der Bindung einer einmal getroffenen Entscheidung der Informationsbeschaffung, des Anspruchsniveaus, der Bedeutung von Zeit, der Bestimmbarkeit von Komplexität, der Reflexivität des Entscheidungsprozesses. Abschließend wird nach der Operationalisierbarkeit der skizzierten Entscheidungstheorie sowie nach einem möglichen Zusammenhang von Entscheidungs- und Systemtheorie gefragt.
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2. Paradoxie und Ökologie;Handbuch Umweltsoziologie;2024
3. Inhalt;Sozialtheorie;2023-09-01
4. Frontmatter;Sozialtheorie;2023-09-01
5. Literatur;Sozialtheorie;2023-09-01