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1. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg , Findelgasse 7, 90402 Nürnberg , Deutschland
Abstract
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Mitgliederförderung durch wirtschaftliches Handeln ist das Wesen einer Genossenschaft. Oder wie es das Gesetz formuliert: „der Zweck (ist) darauf gerichtet (...), den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern“. Was diese Belange sind und wie die Zwecke erreicht werden sollen, müssen und können die Mitglieder, die der Genossenschaft als Lieferanten, als Produzenten und/oder als Konsumenten verbunden sind und durch die Stimmrechtsbegrenzung einander gleichgestellt sind, selbst bestimmen.
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