Abstract
Zusammenfassung
Personen, die nicht bereits sind, als postmortale Organspender zur Verfügung zu stehen, sollten nachrangig versorgt werden, falls sie selbst einmal ein Organ benötigen, so wird in diesem Aufsatz argumentiert. Postmortale Organspenden sollten demnach grundsätzlich gerichtete Spenden zugunsten von anderen Spendewilligen sein. Diesem Ansatz zufolge sollten Organe nicht als öffentliche Ressource betrachtet werden und der Staat sollte respektieren, dass die Entscheidung darüber, was nach dem Tod mit dem Körper geschehen soll, bei der betreffenden Person selbst liegt. Während einige Formen der gerichteten Spende moralisch problematisch sein können, ist ein allgemeines System von gerichteten Spende an andere Spendewillige diesem Vorschlag zu folge moralisch erlaubt, weil es die Grundsätze der Autonomie- Achtung, der Reziprozität sowie der Solidarität wahrt und niemanden unangemessenen Schwierigkeiten aussetzt, der im Notfall keine schlechteren Aussichten auf ein Spenderorgan haben möchte.
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