Art. 35 Abs. 2 CISG. Läßt sich ein Stoff nicht in einer bestimmten Weise, auf die es dem Käufer aus wirtschaftlichen Gründen ankommt, zuschneiden, so begründet dies nur dann einen Mangel, wenn der Käufer bei Vertragsschluß darauf hingewiesen hat, daß der Stoff in dieserWeise zugeschnitten werden können muß
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Walter de Gruyter GmbH
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