Affiliation:
1. Österreichisches Bundesministerium für Justiz, Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen – Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST) Gerichtsgasse 4 Wien Österreich
2. Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, Universität Ulm und Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST) Gerichtsgasse 4 Vienna Österreich
Abstract
Zusammenfassung
Die Ergebnisse von Risikoeinschätzungsinstrumenten werden oft anhand von undefinierten Kategorien wie z. B. hohes, moderates oder niedriges Risiko kommuniziert. Alternativ können relative Risikomaße berichtet werden, wobei für deren Interpretation die Kenntnis des absoluten Risikos wichtig ist. Mittlerweile gibt es das internationale Fünf-Kategorien-Modell nach Hanson et al. (2017a, 2017b), das sich an der Basisrate orientiert und absolute und relative Risikomaße vereint. Es ist nicht auf Rückfälle in bestimmte Delikte oder auf bestimmte Risikoeinschätzungsinstrumente limitiert und erlaubt Risikomanagementressourcen zu kanalisieren.
Olver et al. (2018) wandten dieses Modell auch auf die VRS-SO an. Die vorliegende Studie basiert auf N = 968 VRS-SO-Datensätzen von im österreichischen Strafvollzug begutachteten Sexualstraftätern. Von N= 417 davon lagen auch fixe Fünfjahres-Rückfalldaten vor. Die nach Olver et al. (2018) gebildeten fünf Kategorien der VRS-SO erfüllten die allgemeinen Anforderungen an das Fünf-Kategorien-Modell. Sie trennten gut voneinander und waren prädiktiv valide für Rückfälle in sexuell motivierte Delikte.
Auch die Ergebnisse der Kalibrierungsanalysen zwischen dem aktuellen Datensatz und der Originalversion lassen auf eine gute Anwendbarkeit der fünfkategorialen Aufteilung der VRS-SO für die deutschsprachige Version der VRS-SO schließen. Die fünf Kategorien gingen auch mit signifikant unterschiedlichen Prävalenzraten relevanter klinischer Diagnose wie z. B. einer sexuellen Devianz, einer Persönlichkeitsstörung, der Ausprägung von Psychopathie-Merkmalen bzw. der Diagnose einer Substanzkonsumstörung einher, was auch für die konvergente Validität der VRS-SO Kategorien spricht.