1. Im einfachsten Fall bedeutet ein Beschäftigungsverhältnis auch gleichzeitig vollständige Arbeitsmarktintegration. Das ist bei sehr langen Betriebszugehörigkeitsdauern leicht vorstellbar und war im Fordismus wohl eher die Regel als die Ausnahme. Dagegen wird heute nur noch bei einem Drittel aller erstmalig und neu begonnenen Auszubildendenverhältnisse die Sequenz „Aufnahme der betrieblichen Berufsausbildung“, „erfolgreiches Absolvieren im ausbildenden Betrieb“, „Beschäftigung als qualifizierte Arbeitskraft“geradlinig durchlaufen (vgl. Alda 2003).
2. Stellvertretend für viele: Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen 1997; Hoffmann/Walwei 2002; Oschmiansky/Oschmiansky 2003; Grotheer/Struck 2003; Statistisches Bundesamt 2002a, 2003f.
3. Für einen europäischen Vergleich zum Thema Leiharbeit vgl. Nienhüser/Matiaske 2003, zur Einsatzlogik von Leiharbeit z.B. Alewell 2002.
4. Erlinghagen/Mühge (2002: 13) errechnen bei viereinhalb Jahre andauernden Beschäftigungsverhältnissen eine Überlebensrate von etwa 25% in der ersten Hälfte der 90er Jahre.
5. Potenziale und Möglichkeiten der Datenquellen werden aufgezeigt in den Beiträgen von Bellmann/Kohaut/Lahner (2002), Bellmann/Bender/Kölling (2002) und Bender/Haas (2002).