1. Die interne Verzinsung übersteigt auf Seiten beider Marktpartner die externe Verzinsung. Unternehmensfortführung bedeutet somit, daß die zum Entscheidungszeitpunkt in der Zielgesellschaft vorhandene Substanz nicht an die Anteilseigner weitergereicht wird, sondern weiterhin eine interne, d.h. in der Kapitalgesellschaft erfolgende, Anlage stattfindet. Ist die externe Rendite, d.h. die Verzinsung außerhalb der “Zielgesellschaft höher, so macht die Unternehmensfortführung keinen Sinn und eine Desinvestition (Liquidation) hat zu erfolgen. Vgl. zur Begrifflichkeit Wagner/Dirrigl, Steuerplanung, 1980, S. 142.
2. Werden die gekauften Reserven niemals realisiert, so wird keine Vergütung geleistet werden können. Vgl. auch Siegel, Unternehmensbewertung, 1991, S. 236. Insofern ist es auch nicht möglich, wie im vorigen Kapitel, eine Preisvorstellung als Prozentsatz der vorhandenen Rücklagen zu formulieren.
3. Vgl. hierzu Wagner/Dirrigl, Einfluß 1981, S. 134 f. Möglichkeiten einer derartigen Mobilisierung („cash-out“) werden in Kap. E 4 präsentiert.
4. Der Erwerber wird die Unternehmensfortführung und nicht die sofortige Vereinnahmung der gekauften Substanz anstreben, sofern er durch Weiternutzung des erworbenen (betriebsnotwendigen) Vermögens eine verbesserte Nettovermögensposition erreichen kann. Hinsichtlich derjenigen Vermögensgegenstände, die nicht in den betrieblichen Nutzungszusammenhang eingefügt werden sollen (nicht betriebsnotwendiges Vermögen), ist die Liquidationsprämisse relevant. Vgl. Dirrigl, Bewertung, 1988, S. 431
5. Wagner, Bewertung, 1973, S. 571. Vgl. auch Kap. C 2.