1. Die Schwierigkeiten der Berücksichtigung von Preisniveauinstabilitäten bei Investitionsentscheidungen mit Steuern sind nicht Gegenstand dieser Untersuchung. Der Einfluß der Inflation auf die Vorteilhaftigkeit von Investitionen wird z.B. von Franke/Hax (1999), S. 216 ff. aufgegriffen; eine ausführliche Darstellung findet sich bei Schneider (1992), S. 379 ff. Im Bereich der Rückstellungen hat das Abzinsungsgebot zu einer erneuten Diskussion über die Einbeziehung von Preissteigerungen in die Rückstellungsbewertung geführt, vgl. z.B. Clemm/Erle in Beck’scher Bilanz-Kommentar (1999), § 253 Rz. 160; Roser/Tesch/Seemann (1999), S. 1346 f.; Winnefeld (2000), Kapitel E Rz. 1591; diese Problematik wird in der vorliegenden Modellbildung nicht berücksichtigt.
2. Vgl. Köster/Patt/Wendt/Wischmann in Herrmann/Heuer/Raupach (1950/96), § 6 EStG Anm. R 71, mit Hinweis auf das BFH-Urteil vom 19.2.1975, BStBl 1975 II S. 480. Der Fall der Ansammlungsrückstellung, bei der der Verpflichtungsbetrag im Zeitablauf zunimmt, wird entsprechend der Annahme eines gleichbleibenden Verpflichtungsbetrages im Rahmen des Modells nicht einbezogen. Voraussetzung ist auch bei der ratierlichen Ansammlung, daß die Rückstellung der Investitionsentscheidung zurechenbar ist. Als Beispiel seien etwa Rückstellungen für Entsorgungsverpflichtungen genannt, vgl. Abschnitt 3.2.2. und 3.2.3. dieser Arbeit.
3. § 6 Abs. 3a. Buchst, e EStG; vgl. Abschnitt 3.2.2. dieser Arbeit.
4. Der Barwert kann entweder exakt berechnet werden gemäß $$ R{S_t} = \frac{{RS}}{{1,{{055}^{{{t_{{II}}} - t}}}}} $$ oder mit Hilfe der Vervielfältiger in Tabelle 1 zu § 12 Abs. 3 BewG (BStBl. 1997 I S. 844) ermittelt werden, vgl. Abschnitt 3.2.2. In den vorliegenden Beispielen wird die exakte Berechnung vorgenommen.
5. Ein Beispiel zur Veranschaulichung findet sich am Ende des Abschnitts 4.2.2.3., um die Wirkungen einer Einmalrückstellung nach alter und neuer Rechtslage zu demonstrieren.