1. Vgl. bspw. Farny (Entwicklungen, 1999), S. 572; Helten/Bittl (Versicherungsbetriebslehre, 1997), S. 4128; Helfen (Versicherungsbetriebslehre, 1993), Sp. 4598; Farny (Theorie, 1990), S. 4. Siehe ausführlich Schwake (Versicherungsbetriebslehre, 1982), S. 174 ff. und die dort rezipierte Literatur.
2. Vgl. Helten (Objektbereiche, 1977), S. 2 ff.
3. Vgl. Famy (Versicherungsmärkte, 1961), S. 15 und die dort rezipierte volkswirtschaftliche Literatur.
4. Weitere Abgrenzungsmöglichkeiten von Teilversicherungsmärkten im System Versicherungsmarkt können nach Regionen, Versicherungszweigen oder —sparten, nach den Merkmalen der Anbieter oder der Nachfrager und des Absatz-bzw. Beschaffungsverfahrens vorgenommen werden. Vgl. Farny (Versicherungsmarkt, 1988), S. 1043.
5. FARNY verwendet hier eigentlich den Begriff,Versicherungsnehmer’, dies schließt aber diejenigen Marktteilnehmer aus, die keinen Versicherungsschutz kaufen, sondern sich lediglich informieren. Vgl. Farny (Versiche- rungsmarkt, 1988), S. 1043. Gerade diese erweiterte Betrachtung von Versicherungskonsumenten, also sowohl der Kunden als auch derjenigen, deren Nachfrage sich noch nicht im Kauf konkretisiert hat, ist aber für die Werbung von Bedeutung. Ausführlich zum Verständnis des Begriffs,Versicherungskonsument’ siehe Kapitel 5.1.