1. Die Erklärung für eine Diskrepanz zwischen dem normativ herleitbaren Regulierungsbedarf und den de facto betriebenen Regulierungsmaßnahmen im Sinne eines Zuviels an Regulierung liefert die positive Regulierungstheorie. Im Anschluß an Stigler kann man von einem Markt für Regulierung sprechen. Auf ihm treten Politiker als Anbieter und Unternehmer mit ihren Arbeitnehmern als Nachfrager auf. Vgl. Stigler, G.J., 1971, insb. S. 3–6. Gut organisierten Minderheiten kann es dann gelingen, sich durch den staatlichen Regulierungseingriff den wettbewerblichen Herausforderungen zu entziehen und somit ihr Einkommen zu erhöhen. Zur sogen. Capture Theory of Regulation vgl. Posner, R.A., 1974, insb. S. 343–350. Diese Fragestellung wird hier nicht weiter behandelt.
2. Vgl. Horn, M.; Knieps, G.; Müller, J., 1988, S. 20f. Zu den Regulierungsgründen vgl. Tyler, M.; Bednarczyk, S., 1993, S. 651f. Sie nennen u.a.: Universaldienst, Wahrung der Interessen der Telekommunikationsnutzer, Regulierung des Monopolisten, Standardisierung, Innovationsforderung, Einführung von Wettbewerb sowie rare Ressourcen, wie z.B. Frequenzen. Vgl. überblickartig Teichmann, U., 1987, S. 240–242.
3. Vgl. Knieps, G.; Weizsäcker, C.C. von, 1989, S. 548f.; Capello, R., 1994, S. 21; Stehmann, O., 1995, S. B. Für den Telekommunikationsbereich lassen sich neben diesen nachfrageorientierten Externalitäten noch weitere, auch angebotsorientierte, Typen finden, die hier nicht weiter erörtert werden. Vgl. hierzu Capello, R., 1994, S. 26–31.
4. Zu Intemalisierungsmöglichkeiten vgl. u.a. Knieps, G.; Weizsäcker, C.C. von, 1989, S. 458.
5. Vgl. Horn, M.; Knieps, G.; Müller, J., 1988, S. 309.