1. Im folgenden wird die Bezeichnung „Republikaner“ ohne Anführungszeichen verwendet, auch wenn damit die Begriffsgeschichte dieser Bezeichnung evtl. nicht ausreichend berücksichtigt wird (vgl. dazu Kowalsky/Schroeder 1994b, S. 7, Anm. 1). Desweiteren verzichte ich auf eine formale Unterscheidung zwischen der Anhängerschaft und der Parteiorganisation der Republikaner, wie sie teilweise in der Großschreibung zum Ausdruck kommt, wenn die Organisation gemeint ist. Dieser Differenzierung liegt eine analytische Unterschiedung zugrunde, die für Volksparteien zutreffen mag, bei der Analyse der Republikaner aber hinderlich ist.
2. Bayern 1986: 3,0%; Bremen 1987 1,2%; Baden—Württemberg 1988: 1,0%, Schleswig—Holstein 1988: 0,6%.
3. Für die weitere Entwicklung der Stimmenanteile siehe Jaschke (1994), S. 191f.
4. Mit der ersten Welle ist hier die SRP (Sozialistische Reichspartei, 11% bei der Landtagswahl in Niedersachsen 1951, Verbot durch das Bundesverfassungsgericht 1952) gemeint und mit der zweiten die Erfolge der NPD Ende der sechziger Jahre, vgl. Backes/Jesse, 1989 , S. 63ff.
5. In der demokratietheoretischen Diskussion über die Einordnung der Ideologie und Programmatik der Republikaner geht es auch um eine genaue definitorische Abgrenzung solcher Begriffe wie „rechts“, „rechtsradikal“, „rechtsextrem“, etc. Hier soll kein weiterer Versuch der genauen Einordnung unternommen werden. Ich verwende daher im weiteren Verlauf die Begriffe „rechts“ und „rechtsextrem“ (vgl. Lepszy/Veen, 1994, 203ff).