1. Es ist nicht die Aufgabe dieser Arbeit, im Detail die gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Gründe nachzuvollziehen, die innerhalb verschiedener Länder zu einer Veränderung der Haltung zur Todesstrafe geführt haben bzw. den Fortbestand dieser Strafform erklären. Vgl. hierzu beispielsweise die Beiträge in Boulanger (1997; 2002); Simon (1997), der einen Zusammenhang zwischen Todesstrafe und Neoliberalismus herausarbeitet; die klassische Studie von Foucault (1989) über die historischen Veränderungen in den staatlichen Techniken der Strafe und Disziplinierung; sowie aus politikwissenschaftlicher Perspektive Moravcsik (2001b).
2. Zu verschiedenen Argumentationsmustern im UN-Kontext vgl. auch Schabas (1997: 168–178). Für eine Auseinandersetzung mit Pro- und Contra-Argumenten — aus abolitionistischer Sicht — vgl. amnesty international (1989: 22–44) und Hood (2001: 331f) sowie für eine sehr sorgfältige Analyse der verschiede-
3. nen Argumentationsmuster aus europäischer Perspektive den Bericht des EP zur Todesstrafe, verfasst von Adelaide Aglietta (EP 1992a).
4. Dies gilt natürlich auch für andere Rechtsbereiche, insbesondere solche, die kulturell oder religiös aufgeladen sind, wie etwa alle Formen von Körperstrafen, Beschneidung von Frauen, die Gleichberechtigung der Frau, aber auch für sozioökonomische Rechte wie das Streikrecht oder das Verbot der Kinderarbeit.
5. Beispielsweise verweist amnesty international grundsätzlich auf die doppelte Regelverletzung, die mit der Verhängung der Todesstrafe verbunden ist (vgl. z.B. amnesty international 1989: 77