1. Mayer-Maly 1980, S.230, sieht das Zusammentreffen von industriellem Fortschritt und demokratischem Mechanismus am frühesten in der Schweis wirken, bei den Kinderschutsgesetsen von Zürich (7.11.1815) und im Thurgau (22.12.1815). Der Erfolg ihrer Durchsetiung ist noch wenig erforscht und sweifelhaft. In den meisten Ländern führte erst die Erweiterung auf den allgemeinen Arbeitsschutz sur Einrichtung von Fabrikinspektionen.
2. Peter Bopp, Der Arbeitsschuts, Stuttgart 1976 (=Das Recht der Wirtschaft Heft 177), unterscheidet technischen und socialen Arbeitsschuts sowie Arbeitsvertragsschuts.
3. Die größeren Fabriken besaßen in den 70er Jahren schon Betriebsverordnungen, obwohl diese erst durch GewO §134a vom 1.6. 1891 zwingend vorgeschrieben waren. In Baden lassen sich von Oktober 1862 bis Ende 1871 29 Fabrikordnungen nachweisen (Strobel, S.156), in Düren blieb der Inhalt von Verträgen Gegenstand mündlicher Vereinbarung (Decker, S.61).
4. Sie betrafen Kopftücher, Schürzen, Ventilatoren u.a. In der Dürener Flachsspinnerei mußten Arbeiterinnen seit den 50er Jahren anliegende Arbeitskleider aus grauem Segelleinen tragen; seit 23.3.54 galt polizeiliches Rauchverbot; eine Pol.VO vom 30.10.62 verbannte fetthaltige wollene Putslappen aus den Fabrikhallen; das Oberbergamt Bonn schrieb durch Pol.Vo vom 30.12.54 in den Berg&mtern Düren und Saarbrücken das Tragen “eng anschließender Kleidung” vor, da wiederholt Arbeiter durch umgehende Maschinenteile su Tode gekommen seien, vgl. Decker 1965, S.59, 67 u.220; siehe auch uns ten Anm.18 u.52.
5. Manchester war das Zentrum der frühen industriellen Revolution, der englischen Baumwolltextilindustrie, der Repression gegen die Arbeiterbewegung und des Freihandelsliberalismus. Schinkel machte dort Fabrikskissen und Engels beschrieb die Lage der arbeitenden Klassen.