1. Vgl. Holst 1994, S. 106. Die Instandhaltung stellt Dienstleistungen zur Verfügung, die den Werteabbau im Unternehmen zu erkennen und zu vermindern vermögen. Vgl. Budde 1991 S. 81.
2. Nach Meyer/Blümelhuber gehören jedoch Banken und Versicherungen nicht zu den eigentlichen Dienstleistungsunternehmen. Jedes Unternehmen erbringt bis zu einem gewissen Teil Dienstleistungen, folglich muss der Anteil an Dienstleistungen einen Mindestanteil in bezug auf das gesamte Angebot übersteigen, damit von einem institutionellen Dienstleister gesprochen werden kann. Gemäss dieser Definition gehören Banken und Versicherungen zu den funktionalen, nicht aber zu den institutionellen Dienstleistern. Vgl. Meyer/Blümelhuber 1994, S. 9.
3. Diesbezüglich wird den Dienstleistungen eine unmittelbare Produktivität zuerkannt. Vgl. Corsten 1985, S. 24f.
4. Gremli vertritt diesbezüglich die Ansicht, dass die Instandhaltung vorrangig dem Zweck der Gewinnerzielung und damit der Zukunftssicherung des Unternehmens dient. Diesem Hauptziel sind mehrere Teilziele untergeordnet. Vgl. Gremli 1992, S. 10
5. Biedermann spricht in diesem Zusammenhang von einem produktiven Vorgang, dessen Leistungsquantifizierung jedoch mit Problemen behaftet ist. Vgl. Biedermann 1985, S. 4.