1. Die Gründe für eine Absicherung werden im folgenden Abschnitt ausführlicher behandelt.
2. Vgl. Fuest/Hemmer/Strasser (1997), S. 46–52.
3. Ein völliger Verlust des eingesetzten Kapitals muß bei Konkurs des Beteiligungsunternehmens nicht eintreten. Wenn die Mitarbeiter am Fremdkapital beteiligt waren, können sie z.B. je nach Situation schwankende Konkursquote (d.h. einen prozentualen Anteil ihres Kapitals) erhalten. Vgl. Steiner (1993), S. 165 f.
4. Vgl. Schneider/Zander (1993), S. 146 ff.
5. Zur Messung des “Erfolges” des Unternehmens gibt es eine große Zahl verschiedener Ansätze. (Vgl. Abschnitt 2.2.1 in Kapitel 2).