1. Methodologische Leitideen legen die gültigen und legitimen formalen Erkenntnis- und Erklärungsprinzipien für einen Objektbereich fest. Vgl. Bohnen (1975), S. 4. Demnach grenzen sie den forschungslogischen Rahmen der Untersuchung ab, indem sie beispielsweise formale Anforderungen an die Aussagen der Untersuchung stellen oder bestimmte Problemlösungsverfahren und -ergebnisse für zulässig bzw. unzulässig erklären. Vgl. Fritz (1984), S. 73.
2. Popper (1965), S. 46. Der kritische Rationalismus geht im Wesentlichen auf Popper zurück. Er ist zum einen im klassischen Rationalismus, der die Vernunft als Quelle der Erkenntnis in den Mittelpunkt stellt, zum anderen im klassischen Empirismus verwurzelt, der die Beobachtung als wichtigste Quelle der Erkenntnis ansieht. Vgl. Kern (1979), S. 12. Popper lehnt in Anlehnung an Hume die Induktion als Weg zur Erzielung gesicherter Aussagen ab. Dem stellt der kritische Rationalismus das Prinzip der Deduktion gegenüber, wonach aus einem theoretischen System auf deduktiv-logischem Wege Folgerungen abgeleitet werden, welche dann empirisch mit der Realität zu konfrontieren sind. Basierend auf der Einschätzung, dass es unmöglich ist, Aussagen und Theorien empirisch zu verifizieren, wird als Abgrenzungskriterium das Verifikationsprinzip durch das Falsifikationsprinzips abgelöst. Hierzu Popper: „Only the falsity of the theory can be inferred from empirical evidence, and this inference is a purely deductive one.“ Popper (1965), S. 55. Wissenschaftlicher Erkenntnisfortschritt vollzieht sich folglich als iterativer Prozess durch die deduktive Formulierung empirisch prüfbarer Theorien und Hypothesen und deren wiederholte empirische Falsifikationsversuche. Wenngleich die Bestätigung einer Theorie niemals erreicht werden kann, steigt ihre Leistungsfähigkeit mit der Anzahl der gescheiterten Falsifikationsversuche. Siehe Popper (1965), S. 33–59; Popper (1982), S. 3–21.
3. Schanz entwickelt auf der Basis seiner Kritik an den Forschungsarbeiten der „Empirischen Theorie der Unternehmung“ um Witte, welche er als Empirismus1 bezeichnet und als theorielosen Empirismus mit ad hoc-Hypothesen charakterisiert, als Alternative einen kritischen Empirismus, den Empirismus2. Siehe hierzu Schanz (1975a), S. 327 ff.; Schanz (1975b), S. 801 ff.; Schanz (1977a), S. 290. Schanz zufolge stellt der Empirismus1 vornehmlich eine auf Zufallsprobleme bezogene Datensammlung dar, welche durch ad hoc-Hypothesen notdürftig unterbaut wird. Hierunter versteht er, dass ohne den Rückgriff auf allgemeine Erklärungsprinzipien Vermutungen über Zusammenhänge zwischen unmittelbar beobachtbaren Phänomenen aufgestellt werden. Siehe hierzu Schanz (1977b), S. 67. Aufgrund der mangelnden theoretischen Fundierung ist unklar, woher die Hypothesen kommen und wohin sie führen, weshalb diese Vorgehensweise als ziellos zu bezeichnen ist und die Untersuchungen lediglich mehr oder weniger zufällig zu interessanten Ergebnissen führten. Vgl. Schanz (1975a), S. 328; Schanz (1975b), S. 802. Dem kritisierten Empirismus1 stellt Schanz den Empirismus2 als theoriegeleitete empirische Forschung gegenüber. Hypothesen sind demnach aus allgemeinen theoretischen Entwürfen bzw. umfassenden deduktiven Systemen abzuleiten. Hierbei lehnt er, ganz im Sinne Poppers, keineswegs das empirische Arbeiten ab, sondern misst den empirischen Fakten eine entscheidende Bedeutung für die Kontrolle der möglichst allgemeinen Theorien bei. Siehe hierzu Schanz (1975a), S. 327 ff.; Schanz (1975b), S. 802.
4. Vgl. Popper (1985), S. 198; Albert (1987), S. 102. Dies gilt insbesondere für die Betriebswirtschaftslehre. Vgl. Köhler (1966), S. 12. Reale Phänomene sind dadurch kausal zu erklären, dass man sie aus Gesetzeshypothesen relevanter Theorien und Randbedingungen deduktiv ableitet. Siehe Popper (1982), S. 31. Die Erkenntnisziele aller theoretischen Wissenschaften sind Beschreibung, Erklärung und Prognose. Vgl. Kortzfleisch (1971), S. 3. Hierbei nimmt die Erklärung jedoch eine zentrale Rolle ein, denn Theorien, welche erklären, beschreiben zugleich das Erklärte und sind auch prognostisch zu verwenden. Vgl. Köhler (1966), S. 58 ff.
5. Vgl. zum Erkenntnisinteresse und zum Gestaltungsinteresse in der Betriebswirtschaftslehre Fischer-Winkelmann (1971), S. 22 ff.; Schanz (1988a), S. 6 f.