1. Die regelmäßigen budgetären Nachbesserungen des Fonds „Deutsche Einheit“indizierten bereits den hohen Finanzbedarf sowie die Insuffizienz des bestehenden Regelwerks. Siehe dazu Kapitel 4.4, vgl. Fuest/Kroker 1993: 6 f., Renzsch 1996c: 80 f.
2. In Folge des Zusammenbruchs der ostdeutschen Wirtschaft stieg die Arbeitslosigkeit im Beitrittsgebiet (zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit siehe Ottnad/Linnartz 1997: 34 f.). Damit nahm die Abhängigkeit der Bevölkerung von staatlichen Transfers zu. Dies hatte das zur Konsequenz, dass die Finanzhilfen vornehmlich fur konsumtive Zwecke aufgewandt wurden. Eine weitere bedenkliche Folge der Transformation war die anhaltende Ost-West-Migration, da speziell viele junge und leistungsfähige Ostdeutsche ihre Heimat verließen.
3. Die Defizitquote (Anteil des Finanzierungsdefizits an den Gesamtausgaben) der Länder betrug 1992 8% und 1993 9%. Unterdessen hatte der Bund Defizitquoten von 9% (1992) bzw. 14% (1993) zu verkraften (Berechnungen nach SVR 2003).
4. Neben dem Fonds „Deutsche Einheit“(46 Mrd. €) und dem Treuhandvermögen (105 Mrd. €) stammten die Verbindlichkeiten aus dem Kreditabwicklungsfonds (52 Mrd. €). Hinzu kam die anstehende Teilübernahme von Schulden der staatlichen und genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft der DDR in Höhe von rd. 16 Mrd. €. Vgl. StatBA FS 14 R. 5 (2001).
5. Die Nettokreditaufhahme des Bundes erreichte 1993 mit rd. 35 Mrd. € knapp das Doppelte des ursprünglich veranschlagten Wertes (rd. 20 Mrd. €). Vgl. Zohlnhöfer 1999: 14.