1. Bei der „Dreiteilung“handelt es sich um eine Grobgliederung, unter der sich weitere Gruppierungen ausdifferenzieren. Zu nennen ist insbesondere das gemeinsame Interesse der Stadtstaaten an der Einwohnerwertung. Bei der jüngsten Reform führte dies dazu, dass sich Hamburg mit der großen Allianz der Nehmerländer im Hannoveraner Kreis solidarisierte. Daneben bestehen auch innerhalb der großen Blöcke Dissonanzen, wie dies der Streit um den Ausgleichstarif zwischen den Geberländern 1993 und 2001 verdeutlicht.
2. Rückkoppelungseffekte ergeben sich zum einen, indem regionale Krisen auf die übrigen Bundesgenossen ausstrahlen. Zum anderen beeinflusst die nationale Konjunktur maßgeblich die regionale und lokale Entwicklung. Beeinträchtigen unzulängliche finanzpolitische Entscheidungen die Wirtschaft, wie dies 1992/93 bei der teils selbst verschuldeten Krise der Fall war, bekommen alle föderalen Glieder die Auswirkungen zu spüren.
3. Vgl. Benz 2000b: 218 f.
4. Vgl. u.a. Reissert 1975, Lehmbruch 1976, Scharpf u.a. 1976, Scharpf 1978 und 1994, Benz 1992 und 1998b, Zintl 1992. Die hieraus resultierenden Phänomene wurden in der Literatur hinreichend beschrieben. Vgl. die Kapitel 1.3.3 und 2.3 mit ausführlicheren Erläuterungen und weiteren Quellenhinweisen.
5. Als Stichworte seien hierzu nur die zentralisierte Steuergesetzgebungskompetenz und der Lastenteilungsgrundsatz genannt. Beide Regelungen belassen dem Bund eine vergleichsweise größere Gestaltungsfreiheit.