1. Scherfer 1983, 20
2. Zu ergänzen wäre hier, daß die Bedürfnisse, die zu den einzelnen Kategorisierungen der sprachlichen Praxis im Sprachbewußtsein geführt haben, den Individuen und der sozialen Gruppe nicht unbedingt bewußt sein mußten und müssen. Wenn sich etwa in der juristischen Literatur des 18. Jahrhunderts Urteile über europäische Sprachen finden, so können die Urteile über Sprache Erfahrungen aus ganz anderen Bereichen reflektieren, etwa für das Italienische Erfahrungen mit der italienischen Musik (Opern), für das Spanische mit dem Hofzeremoniell etc.
3. Scherfer 1983, 33
4. Scherfer 1983, 33f.
5. Vgl. dazu etwa die Unterscheidung von Ausbausprachen und Mundarten bei Kloss 1952.