1. Kepplinger (1989b: 13) definiert mediatisierte Ereignisse als: „(...) Vorfälle (...), die zwar (vermutlich) auch ohne die zu erwartende Medienberichterstattung geschehen wären aber einen spezifischen, mediengerechten Charakter erhalten“.
2. Kepplinger beschreibt genuine Ereignisse als Vorfälle, „die unabhängig von der Berichterstattung der Massenmedien stattfinden“ (Kepplinger 1989b: 13).
3. So ist z.B. bei der Meldung über eine Ankündigung einer Protestaktion nicht die Protestaktion, sondern die Arikündigung der unmittelbare Anlaß.
4. Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß aus der gesamten Berichterstattung aller Medien nicht ersichtlich wird, wer für den Castor-Transport verantwortlich ist. Tatsächlich scheint auch eine umfassende Koordination verschiedenster Institutionen und Stellen nötig, den Kernkraftwerksbetreibern, den Umwekministerien, dem Bundesamt für Strahlenschutz und den Innenministerien. Eine telefonische Anfrage des Autors beim Bundesumweltministerium im Mai 1999, mit der Bitte um Aufklärung, wer die Verantwortung für die Durchführung des Transportes nach Gorleben trug, blieb mit dem Hinweis, man werde die juristische Abteilung bemühen, bisher unbeantwortet.
5. vgl. zu diesem Problem Schulz/Berens/Zeh (1998a: 67) oder Schmitt-Beck/Pfetsch (1994: 121f.). Auch waren die Reliabilitätskoeffizienten der Codierer mit 0.69 relativ befriedigend.