1. Die nachfolgende Argumentation stützt sich beispielhaft auf die gesetzlichen Regelungen der deutschen Bilanzierung. Im Grundsatz gelten die Ausführungen jedoch auch für die Rechnungslegungssysteme der meisten anderen Industriestaaten. Zu den wichtigsten Unterschieden zwischen den Rechnungslegungsnormen ausgewählter Länder siehe Choi and Mueller 1992, S. 78ff.; einen detaillierten Vergleich zwischen der deutschen und der US-amerikanischen Bilanzierung bieten Förschle et al. 1994.
2. Vgl. § 253, Abs. 1 HGB.
3. Schult 1988, S. 97.
4. Vgl. § 252 Abs. 1, Nr. 4 HGB sowie § 253 Abs. 2 u. 3 HGB. Zur Bedeutung des Impari tätsprinzips vgl. allgemein Coenenberg 1994, S. 32; die Stellung dieses Prinzips in der US-amerikanischen Rechnungslegung diskutiert Haller 1990, S. 769f.
5. Vgl. § 248 Abs. 2 HGB.