1. glaubten nur 14% der Bevölkerung (1953: 17%) an die Notwendigkeit und richtige Durchführung der Entnazifizierung. Lediglich 16% hielten die Veröffentlichungen über die Verbrechen des NS-Regimes für nützlich (1950) (vgl. Noelle/Neumann, 1956, S. 136, 142)1
2. Eine detaillierte Darstellung der Entnazifizierungspolitik ist nicht intendiert; paradigmatisch ist noch immer Niethammers Studie zur amerikanischen Zone (1972, 1982); zur britischen Zone Lange, 1976, zur französischen Zone Henke, 1981, sowie im Oberblick Fürstenau, 1969.
3. Billerbeck kommt in seiner umfangreichen Untersuchung zu den Einstellungen der Abgeordneten der ersten Landtage zum Nationalsozialismus und seinen Konsequenzen zu dem bemerkenswerten Resultat: „Wenn sich auch alle als Gegner des Nationalsozialismus begriffen, so glaubte doch jeder aus dem Nationalsozialismus andere Konsequenzen ableiten zu müssen. Ganz und gar uneins war man über die Rolle, die die verschiedenen Gesellschaftsgruppen und Institutionen unterm Nationalsozialismus gespielt hatten. Nicht minder umstritten war das Verhalten der alten Parteien, in denen man so oder anders die Vorgängerinnen der neuen Parteien sah… Indes sind die Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus nicht verarbeitet, sondern eliminiert worden.“ (Billerbeck, 1971, S. 262 f.)
4. Vgl. hierzu Taylor, 1951, Gruchmann, 1961. Der Hauptkriegsverbrecherprozeß wurde durch Radio und Presse intensiv verfolgt. Steinbach weist allerdings auf den gegenteiligen Effekt dieser Aufklärung nazistischer Verbrechen hin, daß nämlich die Verurteilung führender Nationalsozialisten „die Selbstentschuldigung und Selbstentlastung größerer Bevölkerungsteile förderte“ (Steinbach, 1981, S. 27). Entsprechend kommentierte der Tagesspiegel v. 18.12.1945: „Mit jedem Dokument, das der Ankläger vorlegt, schwindet ein Fleck mehr von der Seele des Durchschnittsdeutschen, und indem die Galerie von Göring bis Keitel so schwarz wie mit Tinte übergossen erscheint, strahlt der Durchschnittsdeutsche so blank wie ein romantischer Vollmond über dem Schlosse von Heidelberg…” Die Sicht des Verteidigers der angeklagten Organisationen SS und SD dokumentiert Haensel, 1980. Im Rückblick Gruchmann, 1968.
5. Die personelle wie ideologische Ablösung vom NS-Vergangenheitsbezug in den Siebzigerjahren läßt sich am besten an der beginnenden Rezeption der französischen Neuen Rechten ablesen. Unter veränderten politischen Verhältnissen führt hier am ehesten das „Thule-Seminar“ die Idee einer kulturellen Renaissance fort. Zielsetzung seiner Theoriepolitik ist „die Neuformulierung eines geschichtlichen Programms, kraft dessen die Völker ihre eigentliche schicksalshafte Geschichte vollziehen… Unsere Neue Schule… arbeitet gleichzeitig am Aufbau einer Wissenschaft, die faustisch ist, und einer Mythologie, die ihre Ursprünge nicht mehr vergißt.” (Krebs, 1982, S. 5 f.) Vgl. auch Krebs, 1981, Benoist, 1982; kritisch hierzu Dudek/Jaschke, 1982, S. 148 ff., Christadler, 1981.