1. Gemäß der Teiluntersuchung in Mecklenburg-Vorpommern geraten diverse Nebenverpflichtungen, die bei der Kaufpreisfestlegung von MBO-Unternehmern eingegangen worden sind, zunehmend zum Thema von Nachverhandlungen. Vgl. AGP (Hrsg.) (Management Buy Outs, 1993), S. 13.
2. In Anlehnung an eine Checkliste von Finkbeiner, W. (Nachverhandlung, 1993), S. 5.
3. Während die Treuhand über erfahrene Verkäuferteams — bestehend aus einem Anwalt, einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und einem Ökonomen — verfügen konnte, hatten MBO-Kandidaten hier wenig entgegenzusetzen, außerdem mußten sie bei einem Beratungsbedarf, der über die Fördermittelgrenze von 10.000 DM hinausging in private Vorleistungen treten.
4. Vgl. § 2 Treuhandgesetz “.. Entwicklung sanierungsfähiger Betriebe zu wettbewerbsfähigen Unternehmen..”.
5. Wenn bspw. nachweislich einem Nachbarunternehmen Grundstücke entschieden billiger überlassen wurden.