1. Anmerkung zum Sprachgebrauch: In dieser Arbeit werden die Worte „Krankenhaus“, „Klinik“, „Hospital“ und „Spital“ mit gleicher Bedeutung verwandt. Männliche und weibliche Personen und Personengruppen sind nur aus Gründen der Lesbarkeit meist in dem jeweiligen Wort in seiner maskulinen Form zusammengefasst („Ärzte“ steht für „Ärztinnen und Ärzte“ usw.), soweit dies nicht anders kenntlich gemacht ist. Dem Verfasser ist bewusst, dass insbesondere im Pflegedienst Frauen in der großen Überzahl sind. Schreibt man aber „Krankenschwestern“, so verknüpft die Sprache, wie sie immer noch angewandt wird, ungerechterweise damit tendenziell nur Frauen und nicht auch die (männlichen) Krankenpfleger.
2. Vgl. Statistisches Bundesamt: Gesundheitswesen, Fachserie 12, Reihe 6.1, Grunddaten der Krankenhäuser und Vorsorge-oder Rehabilitationseinrichtungen. Stuttgart 2000, Tab. 1.1.1, S. 13, und Tab. 1.2.1, S. 16; Reihe 6.3, Kostennachweis der Krankenhäuser. Stuttgart 2000, Tab. 1.1.1, S. 11. Die Gesamtkosten lagen höher, denn es müssen die Investitionskosten, die von den Ländern finanziert werden, noch berücksichtigt werden.
3. Frank Duwe: Die geheimnisvolle Insel. Bemerkungen zur Organisationskultur im Krankenhaus, in: Dirk Getschmann (Hrsg.): Arbeitswelten von innen betrachtet. Reportagen zur Organisationskultur. Frankfurt am Main/New York 1998, S. 49–74.
4. Siehe beispielsweise Vito Tanzi und Ludger Schuknecht: Reform des staatlichen Sektors in den Industrieländern, in: Finanzierung & Entwicklung, September 1996, S. 2–5.
5. 1_Einen hervorragenden Überblick geben beispielsweise Fritz Beske und Johannes F. Hallauer im Kapitel 9 „Krankenhausversorgung“ ihres Buches „Das Gesundheitswesen in Deutschland. Struktur — Leistungen — Weiterentwicklung“, Köln, 3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage 1999, S. 133–151. In aller Kürze führt aus betriebswirtschaftlicher Sicht ein: Klaus Hansen: Krankenhäuser, in: Klaus Chmielewicz und Peter Eichhorn (Hrsg.): Handwörterbuch der öffentlichen Betriebswirtschaft. Stuttgart 1989, Sp. 837–847.