1. Börsentermingeschäfte mit Ausübungswahlrechten sind börsengehandelte Optionen.
2. Die finanzwirtschaftlichen Grundlagen von Futures sollen hier nur soweit, wie sie für das Verständnis der bilanziellen und steuerlichen Aspekte unverzichtbar sind, dargestellt werden. Zu den Grundzügen der Futures-Kontrakte vgl. beispielhaft aus der mittlerweile kaum mehr zu überblickenden Literaturflut: DTB (1991c) und LIFFE & Price Waterhouse (1995), S. 4 ff. Ausführlich zu den institutionellen und fmanzwirtschaftlichen Grundlagen auch Hull (1993), S. 3 f. und 18–44 m.w.N.
3. Die im folgenden genutzte Terminologie entspricht der für DTB-Produkte gebräuchlichen; vgl. etwa DTB (1993) S. 32 ff.
4. Vgl. Göttgens/Prahl (1993), S. 505.
5. Nach Franke (1990), S. 44, erfolgt auch bei an sich lieferfähigen Basisobjekten (z.B. Bundesanleihen aus Bundfutures) die effektive Erfüllung nur in 3% aller Fälle: Alle übrigen Kontrakte werden vorher durch Close-out beendet.