1. Vgl. Schmitt, 1987,44.
2. Vgl. Luhmann, 1968, 711; 1981: PTW, 81ff; 1987: SA4, 105f.; 1994: WDG, 337; 1997: PDG, 57f. Das ist begriffsgeschichtlich deswegen interessant, weil die Funktionsbeschreibung trotz autopoietischer Wende, also trotz der Radikalisierung des Systembezugs Anfang der achtziger Jahre, konstant geblieben ist. Die Theorie sozialer Systeme unterscheidet zwischen Funktion, Leistung, Reflexion eines Teilsystems und zwar in bezug auf Gesellschaft, andere Teilsysteme und Selbstbezug. Die Bereitstellung dieser Funktion auf andere Funktionssysteme der Gesellschaft wird als Leistung bezeichnet. Vgl. hierzu auch Ulrich, 1994, 105ff.
3. Vgl. Easton, 1957, 385f. Diese Fortschreibung ist wahrscheinlich weitgehend Luhmanns Parsonscher Prägung zuzurechnen. Anders Reese-Schäfer (2000, 146), der diese Definition als „mittlerweile unbestrittenes Gemeingut der Politiktheorie“ bezeichnet.
4. Reichel (1999, 505) zitiert Goebbels: „Das Volk soll anfangen, einheitlich zu denken, einheitlich zu reagieren und sich der Regierung mit großer Sympathie zur Verfügung zu stellen. “ Vgl. zur Formierung der „Volksgemeinschaft“ ebd. 514ff
5. 5. So kritisiert Willke (1987, 290