1. Zur Vorgeschichte der sozialpolitischen Komponenten des Staatsvertrages: Lohmann, Sozialrecht der DDR, Abschnitt 4.2.
2. Vgl. Lohmann, a.a.O., Abschnitt 2
3. Z.B. bei Richthammer, ZfSH/SGB 1994, S. 226, der die plurale Trägerschaft „erstaunlich“ findet und sie lediglich historisch — nicht strukturell — begründet sein lassen will.
4. 6000 bei der SV I, 2 000 bei der SV II — vgl. Püschel, Alterssicherung, Abschnitt 2; Horn, Die Rentenversicherung im Osten Deutschlands, S. 26 (Ziff. 1.9).
5. Horn, a.a.O.; Mrotzek, Krankenversicherung, Abschnitt 2.4.2.1; eine parallele Entwicklung konstatieren wir seit dem 1.1.1996 bei allen deutschen Betrieben: das Kindergeld, früher gezahlt über die Kinderkassen der Arbeitsämter, ist jetzt von den Betrieben von der Lohn- und Einkommensteuer der Berechtigten abzuziehen — zum Unmut der Unternehmen über diese neue Regelung vgl. Handelsblatt v. 6.5.1996.