1. Ein Vorurteil ist in der wissenschaftlichen Literatur definiert als ein vorgefaßtes Urteil über Personen, Gruppen, Sachverhalte, Ideen, das positiv oder negativ sein kann. An einem Vorurteil wird, ungeachtet aller Möglichkeiten der Korrektur und Relativierung, unbeirrt festgehalten. Zur genaueren Bestimmung des Begriffs siehe das nach wie vor grundlegende Buch von Allport (1971), S. 20–23 und auch Flohr (1991), S. 25ff.
2. Den Begriff des Stereotyps hat Lippmann im Jahre 1922 in die Psychologie eingeführt. Er versteht unter einem Stereotyp noch recht ungenau ein Geflecht von Einstellungen, Meinungen, Überzeugungen, geläufigen Denkschemata und festen Kategorien, die die Wahrnehmung vorstrukturieren. In der Kognitionspsychologie wird ‘Stereotyp’ heute als klischeehafte, verallgemeinernde Vorstellung verstanden, die starr wiederholt und an der festgehalten wird. Stereotypen können sowohl positive als auch negative Einschätzungen umfassen. Die Sozialpsychologie unterscheidet darüber hinaus zwischen einem ‘Autostereotyp’ (Vorstellung von der Eigengruppe) und einem ‘Heterostereotyp’ (Vorstellung von der Fremdgruppe). Siehe Lippmann (1964), S. 61ff. und Flohr (1991), S. 23ff. Zur wechselseitigen Bezogenheit von Auto- und Heterostereotyp und ihrer Kopplung an eine sogenannte Wir-Gruppe und eine Die-Gruppe siehe Hofstätter (1971), S. 115. Die linguistische Bedeutung des Begriffs ‘Stereotyp’ behandeln Hannappel/Melenk (1979), S. 262ff.
3. Die sprachwissenschaftlich ausgerichteten Beiträge, auf die ich bei den bibliographischen Recherchen gestoßen bin und die mit dem Begriff ‘Feindbild’ arbeiten, seien an dieser Stelle in alphabetischer Reihenfolge genannt: Fuchs (1988), Huhnke (1993), Kischkel (1989), Knobloch (1992), Koselleck (1994) und Pasierbsky (1983).
4. Der Beitrag von Kischkel bildet hier eine Ausnahme. Siehe Kischkel (1989), S. 201.
5. Zur Definition des Begriffs ‘Öffentlichkeit’ siehe Bergsdorf (1980), S. 16.