1. Zum Begriff des verbundenen Unternehmens im Handelsrecht siehe § 271 Abs. 2 HGB.
2. Siehe hierzu auch § 247 Abs. 2 HGB mit einer Festlegung der Voraussetzungen, unter denen in der externen Rechnungslegung Vermögensgegenstände dem Anlagevermögen zuzurechnen sind.
3. Siehe hierzu § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.
4. Siehe hierzu Kap. 4.2.3. Abschn. b).
5. Zum handelsrechtlichen Anschaffungswertprinzip als Obergrenze der Bewertung von Vermögensgegenständen vgl. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB. Siehe hierzu auch IDW (Hrsg.), E 205 u. F 6. Zur Bedeutung des Anschaffungswertprinzips siehe unter anderem auch Moxter, Adolf (1984), S. 96. Siehe hierzu auch im Zuge einer Diskussion zur Bewertung von Beteiligungen an gewinnthesaurierenden Unternehmen Forster Karl-Heinz (1995), S. 205 f.