1. Feminismus ist die Bezeichnung für die „Theorie und Lehre der Frauenbewegung“: Brockhaus (1988), S. 188, mit dem Ziel der Abschaffung von Diskriminierung gegenüber Frauen und der Schaffung einer weiblichen Emanzipationsbewegung.
2. Vgl. Thomas, A. B. (2003), S. 144.
3. Unter feministischer Forschung werden hier in einem weiten Sinne die feministische Wissenschaft, die Frauenforschung sowie die Männer-und Geschlechterforschung zusammengefasst.
4. Die Öffnung der Universitäten für Frauen ist in den einzelnen Ländern sehr verschieden. So war die Schweiz bspw. eines der Länder, wo Frauen schon sehr lange studieren konnten, weshalb in diesem Zusammenhang nicht generell vom deutschsprachigen Raum gesprochen bzw. eine länderübergreifende Aussage getroffen werden kann.
5. Gesetzlich verankerte wurde der Anspruch auf Gleichbehandlung der Geschlechter erst nach dem zweitem Weltkrieg: In Deutschland im §119 des Grundgesetzes (1949), übergreifend im Gründungsdokument der EWG 1957 und in Österreich im Bundesgleichbehandlungsgesetz (BGBG), welches 1993 in Kraft trat.