1. Danach war es mir nicht mehr vergönnt, mit einer Bibliothek zu arbeiten, die international und flächendeckend ankauft.
2. So die Politikwissenschaft zu den Institutionen, der Legitimitätsstruktur, den Verfahren und dem Rechtsbegriff, die Ökonomie vor allem vermittelt über die ökonomische Theorie des Rechts, näher unten II 2 und 4. Forschungspolitisch gilt Interdisziplinärität als das Gebot der Stunde, vgl. nur die Förderungspolitik der DFG mit dem DFG-Schwerpunktprogramm zum Thema „Regieren in der Europäischen Union“ unter der Leitung von Beate Kohler-Koch. Programmatisch F. Snyder, New Directions in European Community Law, in: Journal of Law and Society 14 (1987), S. 167.
3. Die politikwissenschaftliche Debatte erscheint geordneter: M. Jachtenfuchs/B. Kohler-Koch, Einleitung: Regieren im dynamischen Mehrebenensystem, in: Dies. (Hrsg.), Europäische Integration, 1996, S. 15.
4. Manche verorten deshalb die Rechtswissenschaft als Teil des Rechtssystems und nicht des Wissenschaftssystems, N. Luhmann, Das Recht der Gesellschaft, 1993, S. 274f.
5. Deshalb kann der kontinentalen Europarechtswissenschaft nicht einfach das britische Beispiel einer theoriegeneigteren Europarechtswissenschaft vorgehalten werden. Die englische Rechtswissenschaft steht angesichts ihrer stärkeren Trennung vom praktischen Rechtsleben vor einer anderen Situation als die kontinentale, P. S. Atiyah/R. S. Summer, Form and Substance in Anglo-American Law, 1991, S. 403ff.;