1. Zum Demokratiebegriff und -Verständnis des Europarats: Siehe Klebes (1990, 2000).
2. Link (1990): 106.
3. Holtz (2000b): 11.
4. Bis 1989 mußte einzig Liechtenstein (1978) eine Bedingung (Einführung des Frauenwahlrechts) als Voraussetzung für den Beitritt erfüllen. Vgl. Bauer (2001): 99.
5. Vgl. Djeric (2000), der sich mit der Verbindlichkeit der Verpflichtungen beschäftigt und dabei zu dem Schluß kommt, daß diese nicht in rechtlicher Hinsicht im Sinne von verbindlich einzuhaltenden internationalen Verpflichtungen eines Staates, jedoch sehr wohl in politischer Hinsicht Bindungswirkung entfalten.